Im Jahre 2011 wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 26 Denkmalpflege ein detailliertes Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte für das gesamte Gebiet der Stadt Horb am Neckar, Kreis Freudenstadt zusammengefasst. Die bisher unter Denkmalschutz gestellten Objekte lassen sich in fünf Kategorien gliedern:
Gebäude
Es handelt sich dabei vorwiegend um 8 Wohnhäuser, 3 Geschäftshäuser und 2 Bauernhäuser. Aus der Johanniterzeit sind beispielsweise der Schandturm mit Stützmauer in der Kirchstraße 5 denkmalgeschützt. Darüber hinaus gehören dazu auch öffentliche Gebäude wie das Schul- und Rathaus, ehemaliger Gemeindeschafstall sowie die katholische Kirche St. Johannes Baptist und die evangelische Kirche (ehemalige Synagoge).
Wegkreuze
In der Schöllerstr. befindet sich ein steinernes Wegkreuz. An der K4779 an der Straße nach Ihlingen befindet sich das steinere Wegkreuz, das Matthäus Sayer und seine Frau Eva geb. Brenner 1914 gestiftet hatten. Richtung Altheim erinnert das 1884 von Anton Kaupp und Ehefrau Katharina geb. Weil zu Ehren Gottes steinerne Wegkreuz.
Kapellen
Auf dem Friedhof befindet sich die Ölbergkapelle mit einer figuralen Ölbergszene aus holzgeschnitzten Figuren. Beim Kapellenhof 1 neben der Kreuzung der K4779 mit der Straße L370 steht die Wegkapelle 1869 gestiftet von Anton Steimle unter Denkmalschutz.
Brunnen
Im Mitteldorf befindet sich noch ein gusseinserner Brunnenstock aus dem Ende des 19. Jahrhundert, der einen der vielen Rexinger Quellen fasst.
Jüdischer Friedhof
Im Gewann „Schöller“ befindet sich der Jüdische Friedhof, der seit 1760 belegt wurde und 922 Grabsteine sowie Gefallenendenkmale beinhaltet.
Anmerkung des Landesdenkmalschutzamtes zur unten aufgeführten Auflistung: Nicht genannte Flur- und Kleindenkmale, wie z. B. Grenz- und Gedenksteine, Bildstöcke, Kapellen, Weg- und Sühnekreuze sind substantiell unverändert an ihrem Standort zu belassen. Geplante Veränderungen jeglicher Art sind mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen.
Die nachfolgende Liste vom Stand 23.12.2011 beinhaltet den Auszug für den Teilort Rexingen (Auszug von Seite 54 - 57):
Denkmalgeschützte Gebäude | |
Bergstraße 7 (Flst.Nr. 0-109/2) |
P* |
Bergstraße 15, 24 (Flst.Nr. 0-106/1, 0-405/1) |
§2 |
Brandegertreute 1 (Flst.Nr. 0-1178) |
§2 |
Freudenstadter Straße 13 (Flst.Nr. 0-126) |
§2 |
Freudenstädter Straße 16 (Flst.Nr. 0-102) |
§12 |
Freudenstädter Straße 22 (Flst.Nr. 0-96) |
§2 |
Freudenstädter Straße 24 (Flst.Nr. 0-138) |
§2 |
Freudenstädter Straße 48 (Flst.Nr. 0-52/1) |
P* |
Freudenstädter Straße 52 (Flst.Nr. 0-52) |
§2 |
Freudenstädter Straße 77 (Flst.Nr. 0-5) |
P* |
Im Mitteldorf (Flst.Nr. 0-28) |
§2 |
Johanniter Straße 28 (Flst.Nr. 0-174) |
P* |
K 4779 (Flst.Nr. 0-743) |
§2 |
K 4779 (Flst.Nr. 0-360) |
§2 |
Kapellenhöfe 1 (Flst.Nr. 0-966) |
§2 |
Kirchstraße 3, 5 (Flst.Nr. 0-112/1, 0-112/4) |
§2 |
Kirchstraße 15 (Flst.Nr. 0-114/4) |
§28 |
Kirchstraße 22 (Flst.Nr. 0-117/2) |
P* |
Lichtenbergstraße 9 (Flst.Nr. 0-395) |
§2 |
Osterhaldenweg 8 (Flst.Nr. 0-398) |
§2 |
Schöller (Flst.Nr. 0-260) (Gewann) |
§2 |
Schöllerstraße (Flst.Nr. 0-193) |
§2 |
Schöllerstraße (Flst.Nr. 0-176) |
§2 |
Schöllerstraße 2 (Flst.Nr. 0-112/2) |
P* |
* Bei den mit P gekennzeichneten Objekten kann die Denkmaleigenschaft erst nach einer eingehenden Prüfung endgültig festgestellt oder ausgeschlossen werden. Die Prüfung erfolgt, wenn am Objekt Veränderungen geplant sind.